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Gründungsversammlung KERWE-Verein Leistadt am 14.11.2014 um 19:00 im Rathaus Leistadt

Der Ortsbeirat von Leistadt hat auf die Empfehlung im Rechenschaftsbericht über die Erfahrungen mit der Leistadter Kerwe im Jahr 2014 die Gründung eines Trägervereins befürwortet, der künftig anstelle des Kerweausschusses vom Ortsbeirat die Ausrichtung und Organisation der Leistadter Kerwe übertragen erhalten soll.

An diesem Verein sollten sich neben den interessierten Bürgern aus Leistadt möglichst die in Leistadt ansässigen gemeinnützigen Vereine beteiligen, um eine möglichst große Repräsentanz des örtlichen Lebens damit zu erreichen. Der Protestantische Kirchbauverein e.V. hat in seiner Jahreshauptversammlung bereits entschieden, eine Mitgliedschaft in dem Verein einzugehen.
Die vorgesehene Gründung ist sinnvoll, da bislang eine problematische Rechtslage bestand. Weder der Ortsbeirat ist eine Körperschaft noch der Kerwe-Ausschuss war je eine Körperschaft, die z.B. Verträge mit Musikern schließen oder anderweitige Verträge eingehen konnten. Im Kern standen die Akteure in einer recht weiten persönlichen Haftung. In Finanzfragen hatte sich im Jahr 2014 der Kirchbauverein bereit erklärt, für die Sponsoringeinnahmen ein Treuhandkonto einzurichten, so dass es überhaupt möglich war, Sponsorengelder zu vereinnahmen.

Demgegenüber wird in den §§ 31 ff. BGB für eingetragene Vereine eine klare Haftungsregelung getroffen, bei der der Verein für Schäden haftet, die der Vorstand, ein Mitglied oder ein verfassungsmäßig berufener Vertreter in Ausführung der ihm zustehenden Tätigkeiten verursacht hat. Auch die Haftung der Organmitglieder (Vorstände) ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Verein als Rechtsperson ist imstande, die Risiken durch angemessene Versicherungen abzudecken.
Außerdem läßt sich durch Satzung die Verantwortlichkeit im Verhältnis zu Orstbeirat und Stadt angemessen regeln.

Schließlich ist durch einen solchen Verein die Möglichkeit geboten, auf längere Sicht angelegte Verantwortlichkeits- und Arbeitsstrukturen zu bilden und ein sachgerechtes Zweck-Vermögen aufzubauen, das für die Veranstaltungen eingesetzt werden kann und wofür ein Rechtsträger benötigt wird. So hat die Initiative des Kinder- und Jugendprogramms zuletzt Spielgeräte erstellt, die bei der Veranstaltung zum Einsatz kamen. Mittelfristig ist ggf. die Anschaffung weiterer Spielgeräte, technischer Hilfsmittel, Bühnentechnik nebst Bühne und Buden zweckmäßig. Die Kinder- und Jugendinitiative hat mit der letzten Kerwe einen Überschuß erwirtschaftet, den sie bei der Gründung eines solchen Vereins als Startvermögen einbringt und das zweckgebunden für Investitionen in diesem Bereich eingesetzt werden kann.

Rechtsanwalt Axel G. Günther hat einen Satzungsentwurf erstellt, mit dem diesen Anliegen Rechnung getragen wird. Die Zwecke sind dabei auf die Abgabenordnung abgestimmt, da der Verein neben der Rechtsfähigkeit die Gemeinnützigkeit erlangen soll. Außerdem ist im Zweck verankert, dass dem Verein vom Ortsbeirat die Aufgabe der Ausrichtung und Organisation der Kerwe übertragen werden kann, wobei die Satzung klarstellt, dass sich der Zweck hierin nicht erschöpft. Die Satzung geht davon aus, dass der Verein von den in Leistadt ansässigen Vereinen und interessierten Bürgern getragen wird, die damit das ehrenamtliche, bürgerschaftliche Engagement fördern.

Entsprechend ist in der Auflösungregel, in der Anordnungen über die gemeinnützige Verwendung des Vermögens bei Auflösung des Vereins getroffen werden müssen, vorgesehen, dass das Vermögen nach Liquidation den in Leistadt ansässigen gemeinnützigen Vereinen zu gleichen Anteilen anfallen soll. Im Vorstand soll mit zwei geborenen Ämtern (also ohne Wahl) der Ortsvorsteher und der Ortsbeirat vertreten sein. Der Satzungsentwurf kann bei Rechtsanwalt Günther (rag@guenthercoll.net) angefordert werden. Über diesen Entwurf soll die Gründungsversammlung beraten und im Ergebnis beschließen. Dort können auch Änderungen diskutiert und beschlossen werden. Es ist zweckmäßig, solche Änderungsvorstellungen vorher an Rechtsanwalt Günther schriftlich mitzuteilen.

Eine zahlreiche Mitwirkung an der Gründung des KERWE-Vereins wäre wünschenswert und würde dem Projekt die nötige Bedeutung vermitteln. Ich denke, dass die Kerwe 2014 deutlich gemacht hat, das es sich lohnt, den beschrittenen Weg fortzusetzen und aus dem Dorffest eine blühende lebendige Veranstaltung zu machen.

Und nun die EINLADUNG:
Die Gründungsversammlung findet statt am
14.11.2014 um 19:00 im unteren Saal im Leistadter Rathaus

Autor

Anwohner der Hauptstraße in Leistadt. Rechtsanwalt - Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Kanzlei in Leistadt. Vorsitzender des Protestantischen Kirchbauverein e.V. Vorsitzender Kerwe-Ausschuss im Jahr 2014. Ortsvorsteher seit Juli 2019

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