Am 30. Mai 2022 fand in der Turnhalle von Leistadt die Abschlussveranstalung zur Dorfmoderation statt. Die Ergebnisse der Dorfmoderation bilden die Basis
zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes !
Alle Ergebnisse der Abschlusspräsentation wurden nun veröffentlicht und können hier gelesen werden.
Wie geht’s weiter? Die nöchsten Schritte
- Antragstellung auf Anerkennung als ,,Förderschwerpunkt“ und zur Fortschreibung
des DE-Konzeptes (Juli 2022) - Fortführung der Bürgerbeteiligung
- ab Frühjahr 2023: Fortschreibung des Konzepts, Konkretisierung einzelner
Maßnahmen
Erste mögliche Projekte :
- Aufstellen von Sitzbänken/Mitfahrbank
- Gespräche mit Grundeigentümern zur Schließung von Lücken im Fußwegenetz
- Dialog mit Tourist-lnfo zum Leistadt-Rundweg
- Ansprache und Beratung zu privaten DE-Maßnahmen
- Konkretisierung „Dorfbegegnungshous“
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer ortsbild- oder landschafts-prägender Gebäude
- Schaffung von Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Substanz
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zum Erhalt und zur Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen
- initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit
- Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung
Wer kann eine Zuwendung erhalten?
- Gemeinden
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts
…. sofern sie Eigentümer oder Träger der Maßnahme sind.
Voraussetzungen für die private Förderung
- Keine wie Familiengröße, Einkommensgrenze usw.
- Es muss sich jedoch um ein ortsbild- oder landschaftsprägendes Gebäude handeln
- Entscheidend ist ausschließlich die Art und die Ausführung der Maßnahme
Wie hoch sind die Zuschüsse von Privatmaßnahmen?
- Abhängig von der Art und Größenordnung der Maßnahme
- Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten (Privatmaßnahmen)
- Maximal 30.000 EUR
- Der Landkreis legt jährlich die Prioritäten und den Fördersatz fest (abhängig von Anzahl der Anträge und Höhe der bereitgestellten Gelder)
Was ist zu beachten?
- Mit der Ausführung der Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid
erteilt ist!!! - Bereits begonnene oder ausgeführte Maßnahmen werden nicht bezuschusst
- Schönheitsreparaturen oder reine Bauunterhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert
- Detail- oder Ausführungsfragen sind vorher abzustimmen