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Dorfmoderation – Präsentation der Ergebnisse von der Abschlussveranstaltung am 30. Mai 2022

Am 30. Mai 2022 fand in der Turnhalle von Leistadt die Abschlussveranstalung zur Dorfmoderation statt. Die Ergebnisse der Dorfmoderation bilden die Basis
zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes !

Alle Ergebnisse der Abschlusspräsentation wurden nun veröffentlicht und können hier gelesen werden.

Präsentation lesen

Wie geht’s weiter? Die nöchsten Schritte

  • Antragstellung auf Anerkennung als ,,Förderschwerpunkt“ und zur Fortschreibung
    des DE-Konzeptes (Juli 2022)
  • Fortführung der Bürgerbeteiligung
  • ab Frühjahr 2023: Fortschreibung des Konzepts, Konkretisierung einzelner
    Maßnahmen

Erste mögliche Projekte :

  • Aufstellen von Sitzbänken/Mitfahrbank
  • Gespräche mit Grundeigentümern zur Schließung von Lücken im Fußwegenetz
  • Dialog mit Tourist-lnfo zum Leistadt-Rundweg
  • Ansprache und Beratung zu privaten DE-Maßnahmen
  • Konkretisierung „Dorfbegegnungshous“

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer ortsbild- oder landschafts-prägender Gebäude
  • Schaffung von Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Substanz
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zum Erhalt und zur Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen
  • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung

Wer kann eine Zuwendung erhalten?

  • Gemeinden
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts

…. sofern sie Eigentümer oder Träger der Maßnahme sind.

Voraussetzungen für die private Förderung

  • Keine wie Familiengröße, Einkommensgrenze usw.
  • Es muss sich jedoch um ein ortsbild- oder landschaftsprägendes Gebäude handeln
  • Entscheidend ist ausschließlich die Art und die Ausführung der Maßnahme

Wie hoch sind die Zuschüsse von Privatmaßnahmen?

  • Abhängig von der Art und Größenordnung der Maßnahme
  • Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten (Privatmaßnahmen)
  • Maximal 30.000 EUR
  • Der Landkreis legt jährlich die Prioritäten und den Fördersatz fest (abhängig von Anzahl der Anträge und Höhe der bereitgestellten Gelder)
Was ist zu beachten?
  • Mit der Ausführung der Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid
    erteilt ist!!!
  • Bereits begonnene oder ausgeführte Maßnahmen werden nicht bezuschusst
  • Schönheitsreparaturen oder reine Bauunterhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert
  • Detail- oder Ausführungsfragen sind vorher abzustimmen

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